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Einkommensteuererklärung

Wir unterstützen Sie bei Ihren Steuerpflichten in Panama.

Die Einkommenssteuererklärung (ISR) ist ein Dokument, in dem natürliche und juristische Personen ihre Einkünfte und Ausgaben während eines Steuerjahres in Panama angeben. Diese Erklärung ist für jeden, der Einkünfte im Land erzielt, jährlich obligatorisch.

Fristen für die Einkommensteuererklärung

Privatpersonen haben bis zum 15. März jedes Jahres Zeit. Juristische Personen müssen dies bis zum 31. März tun. Verlängerungen um einen Monat sind möglich, müssen aber rechtzeitig beantragt werden, um Strafen zu vermeiden.

Arten von ISR-Erklärungen

Normale Erklärung: Für Angestellte, freie Berufe und Händler.

Erklärung ohne Aktivitäten: Für Steuerpflichtige ohne Aktivitäten oder Transaktionen im Steuerjahr.

Abschlusserklärung: Für Unternehmen, die sich auflösen oder ihren Betrieb einstellen.

Erstmalige Erklärung: Zum ersten Mal eingereicht, um Einkünfte, Ausgaben und Abzüge zu erklären.

Berichtigungserklärung: Zur Korrektur von Fehlern in zuvor eingereichten Erklärungen. Kann zu Strafen führen, wenn nicht rechtzeitig eingereicht.

Einkommensteuererklärung im ersten Jahr

Es ist wichtig, zwischen der Steuererklärung und der Steuerzahlung zu unterscheiden. Die Erklärung ist ein Dokument, das online ausgefüllt und eingereicht werden muss — basierend auf den erklärten Einkünften und Ausgaben kann ein zu zahlender Steuerbetrag entstehen oder nicht.

Konsultieren Sie einen kompetenten Buchhalter, der mit den verschiedenen Arten von Erklärungen vertraut ist.

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Häufig gestellte Fragen

Jede natürliche oder juristische Person, die Einkünfte in Panama erzielt, muss jährlich eine Einkommenssteuererklärung (ISR) einreichen. Privatpersonen haben bis zum 15. März jedes Jahres Zeit; juristische Personen bis zum 31. März. Verlängerungen um einen Monat sind möglich, müssen aber rechtzeitig beantragt werden. Seit 2022 erfordern Bruttojahreseinkommen über 11.000 USD eine Validierung durch einen Wirtschaftsprüfer.

Es gibt fünf Arten: eine Normale Erklärung (für Angestellte, freie Berufe und Händler), eine Erklärung ohne Aktivitäten (für Steuerpflichtige ohne Aktivität im Jahr), eine Abschlusserklärung (für Unternehmen, die ihren Betrieb einstellen), eine Erstmalige Erklärung (zum ersten Mal eingereicht) und eine Berichtigungserklärung (zur Korrektur früherer Einreichungen).

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